Fahrzeuge & Ausrüstung
Wenn eine Feuerwehr in der Öffentlichkeit erscheint, so
erfolgt dies meistens mit ihren Fahrzeugen. Für die Bevölkerung ist der
Unterschied zwischen den Fahrzeugen nicht immer so leicht zu erkennen. Der
Ausrüstungsstand der Feuerwehren einer Gemeinde ist in der
Mindestausrüstungsverordnung der NÖ Landesregierung (NÖ
Feuerwehrgesetz) vorgeschrieben. In dieser ist festgelegt, welche Fahrzeuge die
Feuerwehren einer Gemeinde mindestens benötigen. Dies hängt
natürlich von der Größe, Einwohnerzahl, Betrieben sowie stark
befahrenen Straßen usw. ab.