Fahrzeuge & Ausrüstung

  Wenn eine Feuerwehr in der Öffentlichkeit erscheint, so erfolgt dies meistens mit ihren Fahrzeugen. Für die Bevölkerung ist der Unterschied zwischen den Fahrzeugen nicht immer so leicht zu erkennen. Der Ausrüstungsstand der Feuerwehren einer Gemeinde ist in der Mindestausrüstungsverordnung der NÖ Landesregierung (NÖ Feuerwehrgesetz) vorgeschrieben. In dieser ist festgelegt, welche Fahrzeuge die Feuerwehren einer Gemeinde mindestens benötigen. Dies hängt natürlich von der Größe, Einwohnerzahl, Betrieben sowie stark befahrenen Straßen usw. ab.